Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de
Ihre Gemeinde erhebt für das Halten von mehr als 4 Monate alten Hunden nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden.
Von der Hundesteuer befreit sind lediglich
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und
- Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.
Die Satzungstexte finden Sie unter der Rubrik: Gemeinden der VG - suchen Sie die entsprechende Gemeinde aus - dann - Satzungen
Notwendige Unterlagen
schriftliche Hundesteueranmeldung bzw. Hundesteuerabmeldung
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde