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  • Hausen - Blick auf Hausen und einen Teil des "Eichsfelder Kessels"
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  • Kleinbartloff - Ehemaliges Forsthaus in Reifenstein
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  • Niederorschel - Sitz der VG "Eichsfelder Kessel"
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Kirchenaustritt

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728

Fax: 036076 55782

E-Mail: auerbach@niederorschel.de


Der Austritt aus einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Hauptwohnsitz hat, zu erklären.

Die Erklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Die Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft muss in der Erklärung eindeutig bezeichnet sein. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein.

Die Austrittserklärung wird mit dem Tag wirksam, an dem bei dem zuständigen Standesamt die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung eingegangen ist.

Über den Austritt werden durch das Standesamt die betroffene Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die zuständige Meldebehörde und das für den Erklärenden zuständige Finanzamt informiert.

Auf Wunsch des Erklärenden können auch das Eheregister führende Standesamt oder die zuständige Lebenspartnerschaftsbehörde benachrichtigt werden.

Gebühr:

Für die Erteilung der Bescheinigung über den Austritt und die Unterrichtung der anderen Stellen und Behörden erhebt das zuständige Standesamt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 30,- €

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