Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Weiterhin sind bei einer Geburt antragsberechtigt die Eltern des Kindes, der Ehegatte oder Lebenspartner des Kindes oder Abkömmlinge. Bei einem Sterbefall die Eltern oder Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.
Gebühren:
- Urkunde 10,- €
- einfache Ablichtung aus Archiv 3,25 €
- beglaubigte Ablichtung aus Archiv 6,25 €
Erläuterung Online-Beantragung von Urkunden
Online-Beantragung von Urkunden
Unter folgenden Links können Sie die Urkunden auch online beantragen:
Anforderung Geburtsurkunde: | |
Anforderung Eheurkunde: | |
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde: | |
Anforderung Sterbeurkunde: |