Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de
Beurkundung Sterbefall
Der Tod eines Menschen (auch eine Totgeburt) muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wird die Anzeigefrist nicht eingehalten, so begeht der Anzeigepflichtige eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 70 Abs. 2 PStG mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Vorzulegende Dokumente bei der Anzeige des Sterbefalls:
- die Geburtsurkunde
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis)
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (Totenschein)
- Sterbefallanzeige (mündlich oder schriftlich)
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren:
- Sterbeurkunde 10,- €
- jede weitere Sterbeurkunde 10,- €
- Sterbeurkunde für Rentenversicherung, Sozialversicherung und Bestattung kostenfrei