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  • Deuna - Ortseingang aus Richtung Niederorschel
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  • Gerterode - Vereinshaus und Feuerwehr
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  • Hausen - Blick auf Hausen und einen Teil des "Eichsfelder Kessels"
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  • Kleinbartloff - Ehemaliges Forsthaus in Reifenstein
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  • Niederorschel - Sitz der VG "Eichsfelder Kessel"
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  • Vollenborn - Willkommensgruß der Vollenbörner
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Grundstücksteilung

Kontakt

Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel

Ansprechpartner: Herr Windolph
Telefon: 036076 55743

Fax: 036076 55780

E-Mail: windolph@niederorschel.de


- Antrag auf Teilung eines Grundstücks
Negativbescheinigung (Negativzeugnis) nach § 20 BauGB, Weiterleitung zum Landkreis.

Besonderheiten:

Teilungsanträge werden von der Gemeinde und vom Landkreis bearbeitet.
Der Landkreis muss zu diesem Teilungsantrag eine Teilungsgenehmigung bzw. Negativbescheinigung nach § 8 ThürBO ausstellen. Daher kann der Antrag auch zuerst beim Landkreis Eichsfeld (Untere Bauaufsichtsbehörde) abgegeben werden.

Notwendige Unterlagen

- Antragsformular (erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft)
- Flurkartenausschnitt, ein Original + 6 Kopien
(erhältlich beim Katasteramt)
- bei bebauten Grundstücken ist der Lageplan erforderlich, wenn aus der Flurkarte die Bebauung nicht hervorgeht.

Rechtsgrundlagen

§§ 19 und 20 Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis;
5,00 € sind an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten

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