Kontakt
Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel
Ansprechpartner: Herr Windolph
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de
- Antrag auf Teilung eines Grundstücks
Negativbescheinigung (Negativzeugnis) nach § 20 BauGB, Weiterleitung zum Landkreis.
Besonderheiten:
Teilungsanträge werden von der Gemeinde und vom Landkreis bearbeitet.
Der Landkreis muss zu diesem Teilungsantrag eine Teilungsgenehmigung bzw. Negativbescheinigung nach § 8 ThürBO ausstellen. Daher kann der Antrag auch zuerst beim Landkreis Eichsfeld (Untere Bauaufsichtsbehörde) abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular (erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft)
- Flurkartenausschnitt, ein Original + 6 Kopien
(erhältlich beim Katasteramt)
- bei bebauten Grundstücken ist der Lageplan erforderlich, wenn aus der Flurkarte die Bebauung nicht hervorgeht.
Rechtsgrundlagen
§§ 19 und 20 Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Gebühren-Informationen
Gebühren erhebt der Landkreis;
5,00 € sind an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten