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  • Deuna - Ortseingang aus Richtung Niederorschel
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  • Gerterode - Vereinshaus und Feuerwehr
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  • Hausen - Blick auf Hausen und einen Teil des "Eichsfelder Kessels"
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  • Kleinbartloff - Ehemaliges Forsthaus in Reifenstein
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  • Niederorschel - Sitz der VG "Eichsfelder Kessel"
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  • Vollenborn - Willkommensgruß der Vollenbörner
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Bauvorhaben

Kontakt

Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel

 

Ansprechpartner: Herr Windolph
Telefon: 036076 55743

Fax: 036076 55780

E-Mail: windolph@niederorschel.de


- Entgegennahme von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Abbruchanträgen, Vorbereitung der Stellungnahme und des Einvernehmens der Gemeinde, Weiterleitung zum Landkreis

- Entgegennahme von Bauanzeigen und Vorbereitung der Erklärung der Gemeinde gemäß § 62b ThürBO sowie Weiterleitung zum Landkreis Eichsfeld

- Anträge auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen zum Bau von Solaranlagen

Besonderheiten:

- Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge sind 3fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen (amtliches Antragsformular, Flurkartenausschnitt, Lageplan, Bauzeichnungen, Statik, Nachbarunterschriften) einzureichen beim Landkreis Eichsfeld, Untere Bauaufsichtsbehörde, können aber auch bei der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben werden.

- Bauanzeigen sind 2fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen einzureichen. Die Bauanzeige muss zuerst von der Verwaltungsgemeinschaft, Bauamt bearbeitet werden und wird dann zum Landkreis weitergegeben.

Die Flurkartenausschnitte und Lagepläne sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.

Notwendige Unterlagen

- Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge 3fach
- Bauanzeigen 2fach

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis

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